Option
Kontrakt, der dem Inhaber das Recht gibt und dem Stillhalter die Verpflichtung auferlegt, bis zu einem bestimmten Verfallstag (amerikanischer Ausübungstyp) bzw. an einem bestimmten Verfalltag (europäischer Ausübungstyp) der Option den Basiswert zum festgelegten Basispreis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).
Optionsschein, Warrant
Option, die verbrieft und börsengehandelt ist. Im Unterschied zur Option entsteht durch die Verbriefung ein Wertpapier, das einen Kauf- und Verkauf über Wertpapierbörsen möglich macht.
Optionsscheinbedingungen
Die Optionsscheinbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Emittenten und dem Erwerber des Optionsscheins. In den Optionsscheinbedingungen sind insbesondere die Ausgestaltungsmerkmale eines Optionsscheins, die Konditionen für den Handel, die Ausübung und eventuell erforderlich werdende Adjustierungen (z.B. bei Kapitalmaßnahmen) festlegt.
Order, Wertpapierkaufauftrag,
Kundenauftrag zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers, der folgende Angaben enthalten sollte: börsenmäßige Bezeichnung des Wertpapiers (mit WKN), Anzahl, Kurslimit, Gültigkeitsdauer, Börsenplatz, Kontonummer sowie Name und Anschrift des Kontoinhabers inkl. Datum und Unterschrift.
OTC
OTC steht für „over the counter“. Bezeichnet werden damit Wertpapiergeschäfte, die außerbörslich, also nicht über eine Börse, getätigt werden. Siehe auch Exchange-Traded.
Outperformancelevel, Outperfor
Der Outperformancelevel markiert den Kurs, ab dem das Zertifikat einen höheren Kursgewinn erzielt als ein Direktinvestment in den Basiswert.