Absicherungsniveau
Das Absicherungsniveau ist eine Barriere, die zum Emissionszeitpunkt unterhalb des Kurses des Basiswerts liegt. Es bestimmt die Wirksamkeit der Absicherung bei Zertifikaten mit Teilschutz. Bei Bonus-Zertifikaten greift der Schutzmechanismus, wenn der Basiswert dieses Niveau während der Laufzeit nie unterschreitet. Bei Airbag-Zertifikaten greift der Schutzmechanismus, wenn der Basiswert bei Fälligkeit über dem Absicherungsniveau notiert. Das Absicherungsniveau kann als absolute Zahl oder in Prozent angegeben werden. Dabei bezieht sich eine Prozentangabe stets auf den Kurs des Basiswerts am Festlegungstag.
Airbag-Zertifikat
Airbag-Zertifikate bieten in der Regel nach oben unbegrenzte Partizipation an Kursanstiegen des Basiswerts und schützen bis zur Barriere vor Kursverlusten. Im Gegensatz zu Bonus-Zertifikaten geht der Teilschutz bei Airbag-Zertifikaten nicht komplett verloren, sollte der Basiswert die Barriere zeitweise unterschreiten. Notiert der Basiswert am finalen Bewertungstag über der Barriere, ist der Anleger vor Verlusten geschützt – ganz gleich, ob es vorher zu einer Unterschreitung kam. Bei Kursen unter der Barriere erleidet der Investor Verluste – allerdings weniger als bei einem Direktinvestment in den Basiswert, da der Verlust aufgrund des Airbag-Effekts geringer ausfällt als beim Basiswert. Dennoch kann ein Anleger auch bei einem Airbag-Zertifikat einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Zudem entwickelt das Produkt eine Hebelwirkung, sofern sich der Kurs des Basiswerts unter der Barriere befindet.
Allgem. Aufklärungspflichten
Die allgemeinen Aufklärungspflichten sind im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt, insbesondere gilt § 31 (3) WpHG: "Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können."
Am Geld
Eine Option wird als „am Geld“ bezeichnet, wenn der aktuelle Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts in etwa dem Basispreis entspricht.
Asiatische Ausübung
Bei Anlageprodukten, die mit asiatischer Ausübung ausgestattet sind, wird in der Regel an festgelegten Stichtagen während der Laufzeit die Performance gemessen und daraus am Laufzeitende ein Durchschnitt gebildet.
Aufgeld bei Optionsscheinen
Das Aufgeld gibt bei einem Call an, um wieviel der Kauf des Basiswerts über den Optionsschein teurer ist als der direkte Erwerb des Basiswerts.
Aus dem Geld
Eine Call-Option wird als „aus dem Geld“ bezeichnet, wenn der aktuelle Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts niedriger ist als der Basispreis. Für eine Put-Option gilt die umgekehrte Beziehung: Diese liegt aus dem Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über dem Basispreis notiert.
Außerbörslicher Handel
Direkte Abwicklung einer Wertpapiertransaktion zwischen dem Emittenten und der Hausbank des Anlegers ohne Zwischenschaltung einer Börse.
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko eines Gläubigers, dass der Schuldner die Forderung, die der Gläubiger gegen ihn hat, nicht begleichen kann. Da Zertifikate und Hebelprodukte Inhaberschuldverschreibungen sind, müssen Investoren beachten, dass bei einer Insolvenz des Emittenten bzw. des Garanten die Gefahr eines Totalverlusts besteht.
Ausschüttungsquote
Die Ausschüttung ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft in Form von Dividenden an ihre Aktionäre zahlt. Die Ausschüttungsquote bezeichnet den Anteil der Ausschüttung am Gewinn.
Ausstattungsmerkmale
Die Gestaltungsgrößen eines Anlageprodukts: Basiswert, Bezugsverhältnis, Nominalwert, Rendite-Risiko-Profil, Laufzeit, Auszahlungsmodalitäten, Börsenplatz.
Ausübungspreis
siehe Basispreis
Auszahlungsprofil
Auszahlungsstruktur eines Anlageprodukts am Laufzeitende.